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Staat & Verwaltung

Agence Nationale de Renseignements → BfV + Landesamt für Verfassungsschutz

ANR

1 → 2 aufgeteiltVerifiziert · 04.08.2026

In Deutschland

Siebzehn Dienste statt einem — ein Bundesamt und je eines pro Land — und keiner darf festnehmen, durchsuchen oder in Gewahrsam nehmen. Nachrichten sammeln und auswerten ist alles, was ihnen erlaubt ist.

1 → 2 aufgeteiltVerlässlichkeit: Mittel

Wer macht was

Bundesamt für Verfassungsschutz (Inlandsnachrichtendienst)Inlandsnachrichtendienst
Landesamt für Verfassungsschutz (Landesamt für Verfassungsschutz)Inlandsnachrichtendienst

Wichtigste Gemeinsamkeiten

  • Inlandsnachrichtendienst zu Bedrohungen des Staates
  • Zivile Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Innenressorts

Wichtigste Unterschiede

  • Das BfV darf nicht festnehmen, durchsuchen oder inhaftieren — das Trennungsgebot
  • Jedes Land unterhält neben dem Bund ein eigenes Landesamt
  • Auslandsaufklärung ist Sache eines anderen Dienstes, des BND
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Funktion für Funktion

01 · InlandsnachrichtendienstAgence Nationale de Renseignements → Bundesamt für VerfassungsschutzAnderer Ansatz

Both gather domestic intelligence, but under different powers: the BfV holds no police powers whatsoever under the separation required by German law.

VerlässlichkeitMittelVerifiziert04.08.20265 Dokumente

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