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Unternehmen & Investitionen
Commission de la Concurrence → Bundeskartellamt
Commission nationale de la concurrence
teilweise
In Deutschland
Eine unabhängige Bundesbehörde überwacht den Wettbewerb und kann einen Zusammenschluss untersagen. Ihre Entscheidungen werden vor Gericht angegriffen, und kein Preis wird einem Ministerium gemeldet.
teilweise
Wichtigste Gemeinsamkeiten
- Wettbewerbsaufsicht
Wichtigste Unterschiede
- Vergabeaufsicht → Autorité de Régulation des Marchés Publics
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01 · WettbewerbsaufsichtCommission de la Concurrence → BundeskartellamtNah
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