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Unternehmen & Investitionen

Commission de la Concurrence → Bundeskartellamt

Commission nationale de la concurrence

teilweiseVerifiziert · 06.08.2026

In Deutschland

Eine unabhängige Bundesbehörde überwacht den Wettbewerb und kann einen Zusammenschluss untersagen. Ihre Entscheidungen werden vor Gericht angegriffen, und kein Preis wird einem Ministerium gemeldet.

teilweiseVerlässlichkeit: Mittel

Wichtigste Gemeinsamkeiten

  • Wettbewerbsaufsicht

Wichtigste Unterschiede

  • Vergabeaufsicht → Autorité de Régulation des Marchés Publics
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01 · WettbewerbsaufsichtCommission de la Concurrence → BundeskartellamtNah
VerlässlichkeitMittelVerifiziert06.08.20264 Dokumente

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