2 → 1 gebündelt
In Deutschland
Ein eigener Gerichtszweig, und ein ungewöhnlich zugänglicher: in keiner Instanz Gerichtskosten, kein Anwaltszwang, und die Kammern besetzt mit ehrenamtlichen Richtern aus Versicherten und Arbeitgebern.
2 → 1 gebündelt
Wichtigste Gemeinsamkeiten
- Sozialgerichtsbarkeit
Wichtigste Unterschiede
- Arbeitsgerichtsbarkeit → Arbeitsgericht
- Handelsgerichtsbarkeit → Kammer für Handelssachen, Landgericht
- Zivilgerichtsbarkeit (erste Instanz) → Amtsgericht, Landgericht
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Funktion für Funktion
01 · SozialgerichtsbarkeitTribunal du Travail → SozialgerichtNah
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