2 → 1 gebündelt
In Deutschland
Zugelassen wird von der Hochschule, nicht von einem Ministerium — und in vielen Fächern wählt niemand aus: Wer die Zugangsvoraussetzung erfüllt, hat den Platz. Wo Plätze begrenzt sind, gilt eine bundesweite Grenze.
2 → 1 gebündelt
Wichtigste Gemeinsamkeiten
- Hochschulzulassung
Wichtigste Unterschiede
- Anerkennung ausländischer Abschlüsse → Architektenkammer, Ärztekammer, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
- Aufsicht über die vollziehenden Behörden führen → Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium der Justiz, Bundesministerium des Innern, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung, Bundesministerium für Umwelt, Bundesministerium für Verkehr, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Landesministerium
- Gesetze entwerfen und Politik eines Ressorts bestimmen → Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium der Justiz, Bundesministerium des Innern, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung, Bundesministerium für Umwelt, Bundesministerium für Verkehr, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Landesministerium
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01 · HochschulzulassungMinistère de l'Enseignement Supérieur et Universitaire → HochschuleNah
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