Staat & Verwaltung
Landesmedienanstalt
Landesmedienanstalt
Eine Bundesmedienaufsicht gibt es nicht. Rundfunk ist Ländersache, deshalb lassen vierzehn Landesmedienanstalten privaten Hörfunk und Fernsehen zu und beaufsichtigen Inhalte, koordiniert über ein gemeinsames Gremium statt einer übergeordneten Stelle.
Aufgaben
- Medienaufsicht
Noch kein Gegenstück für Belgien erfasst
Diese Stelle ist erfasst, ein geprüftes Gegenstück im anderen Land aber noch nicht. Fordern Sie es an, dann sieht sich eine Redaktion das an.