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In DR Kongo
Ein Kassationshof an der Spitze der ordentlichen Gerichtsbarkeit, gleich welcher Gegenstand. Verwaltungssachen gehen an den Staatsrat, Verfassungssachen an das Verfassungsgericht — die Gerichtsbarkeit bestimmt den Weg, nicht das Thema.
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Wichtigste Gemeinsamkeiten
- Revision und letzte Instanz
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01 · Revision und letzte InstanzBundesgerichtshof → Cour de CassationNah
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