teilweise
In DR Kongo
Kein eigenes Familiengericht. Scheidung, Sorge und Unterhalt liegen bei den ordentlichen Gerichten nach dem Familiengesetzbuch, und nichts teilt die Rentenanwartschaften — wer was aufgebaut hat, behält es.
teilweise
Wichtigste Gemeinsamkeiten
- Familiengerichtsbarkeit
Wichtigste Unterschiede
- Betreuungsrecht → Betreuungsgericht
- Zivilgerichtsbarkeit (erste Instanz) → Amtsgericht, Landgericht
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01 · FamiliengerichtsbarkeitFamiliengericht → Tribunal de PaixNah
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